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Nürtinger Altstadtkino | „Extrawurst“

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VeranstalterAmt für Stadtmarketing | Stadthallenmanagement
Telefonnummer07022 75-776
VeranstaltungsortInnenhof der HfWU | Neckarsteige 6-10 | 72622 Nürtingen
Anmeldung erforderlicAnmeldung erforderlich

DatumDienstag, 11.08.2026
Uhrzeit21:15 Uhr

Beschreibung

Eigentlich ist es reine Formsache: Heribert, langjähriger Vorsitzender des Tennisclubs Lengenheide, und sein ehrgeiziger Stellvertreter Matthias lassen über die Anschaffung eines Grills für die nächste Vereinsfeier abstimmen. Der hippe Werbetexter Torsten, von Berlin in die Provinz ausgewandert, haut noch einen flotten Spruch raus, damit die dröge Versammlung ein schnelles Ende findet. Da schlägt seine Frau Melanie vor, für ihren Doppelpartner Erol, dem einzigen muslimischen Mitglied des Vereins, einen zweiten Grill zu kaufen. Denn gläubige Muslime dürfen ihre Grillwürste bekanntlich nicht auf einen Rost mit Schweinefleisch legen. Die gut gemeinte Idee führt Satz für Satz zu einem turbulenten Schlagabtausch, bei dem Atheisten und Gläubige, Deutsche und Türken, Gutmenschen und Hardliner frontal aufeinanderprallen. Schnell wird allen klar: Es geht hier um viel mehr als einen Grill…
Ein vergnüglicher Film der stakkatoartig kommenden Pointen, immer zielgenau, durchaus auch frech und derart, dass von den Pedanten über die Woken und Toleranten bis zu den Integrierten wirklich alle ihr Fett abbekommen.

Trailer: EXTRAWURST Trailer German Deutsch (2026) Christoph Maria Herbst, Hape Kerkeling

Länge: 90 Min

FSK: ab 12 Jahren

Einlass: ab 20 Uhr

Filmbeginn: ca. 21.15 Uhr | Sobald die Sonne untergegangen ist!

Eintritt: 12,- Euro regulär | 10,- Euro ermäßigt

Vorverkauf ab Freitag, den 03.07.26: Nürtinger Zeitung | Restkarten gibt es an der Abendkasse!

Kontakt & Informationen

Vorverkaufstelle

Viele der Veranstalter verkaufen ihre Tickets über die lokale Voverkaufsstelle der Nürtinger Zeitung:

Stadtbüro der Nürtinger Zeitung
Am Obertor 15
72622 Nürtingen
Telefonnummer: 07022 9464 150
Faxnummer: 07022 2624 350
Ticketshop Nürtinger Zeitung - Alle Events


Es ist jedoch nicht garantiert, dass hier alle Tickets zu erwerben sind.
Beachten Sie daher die expliziten Vorverkaufsinformationen des jeweiligen Veranstalters.

Garderobenpflicht im Großen Saal

Bitte beachten Sie, dass bei öffentlichen Veranstaltungen mit Reihenbestuhlung im Großen Saal (Theater, Konzerte, Musicals...) eine Garderobenpflicht besteht!  

Diese Regel dient ausschließlich Eurer Sicherheit und der Sicherheit aller Gäste und hat verschiedene Hintergründe:

  • Die Durchgänge zwischen den Sitzreihen sind Teil der Rettungswege und müssen ständig frei gehalten werden (§ 31 Abs. 2 VStättVO).
  • Mindestens 40 cm lichte Breite muss jederzeit frei bleiben – Jacken, Taschen oder Hocker im Weg verengen diese Fluchtwege (§ 31 Abs. 2, § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO).
  • Blockierte Rettungswege können Stolperfallen sein und im Notfall eine schnelle Evakuierung verhindern.
  • Dicke Mäntel oder große Taschen erhöhen die Brandlast, was im Notfall gefährlich sein kann.

Unsere Verantwortung

  • Als Betreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, Rettungswege freizuhalten und für Sicherheit zu sorgen (§ 38 VStättVO).
  • Kommt es zu einem Unfall, können sowohl wir als Betreiber als auch der Besitzer oder die Besitzerin der Jacke haftbar gemacht werden (§ 823 BGB – deliktische Haftung).
  • Um Risiken zu vermeiden, setzen wir die Garderobenpflicht konsequent durch.

Hausordnung & Einlass

  • Die Abgabe der Garderobe ist Teil unserer Hausordnung.
  • Besucher und Besucherinnen, die sich weigern, Jacken oder größere Taschen abzugeben, können vom Einlass oder der Veranstaltung ausgeschlossen werden (§ 31 VStättVO).
  • Diese Maßnahmen dienen ausschließlich Ihrer Sicherheit.
  • Bei Nichteinhaltung besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintritts.

Unser Appell

  • Wir verstehen, dass die Abgabe der Jacke manchmal unbequem ist.
  • Bitte helfen Sie mit, die Laufwege frei und sicher zu halten.
  • Nur so können wir Ihnen einen sicheren und angenehmen Besuch garantieren.


Vielen Dank für Euer Verständnis und Eure Rücksichtnahme!

Nürtinger Kulturprogramm 2025/2026

Hier finden Sie das aktuelle Kulturprogramm  PDF-Dokument1,51 MB16.03.2026 mit allen kulturellen Highlights in Nürtingen.

Weitere Infos unter: www.nuertingen.de

Ü31-Party

Die bekannteste Party in der Region Nürtingen! Die große Ü31-Party findet vier Mal im Jahr in der Stadthalle K3N statt. Hier treffen sich regelmäßig bis zu 2.000 tanzfreudige Menschen auf vier Dancefloors in zwangloser und gepflegter Atmosphäre.

Vorbeikommen und Abtanzen!

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