Bitte beachten Sie, dass bei öffentlichen Veranstaltungen mit Reihenbestuhlung im Großen Saal (Theater, Konzerte, Musicals...) eine Garderobenpflicht besteht!
Diese Regel dient ausschließlich Eurer Sicherheit und der Sicherheit aller Gäste und hat verschiedene Hintergründe:
- Die Durchgänge zwischen den Sitzreihen sind Teil der Rettungswege und müssen ständig frei gehalten werden (§ 31 Abs. 2 VStättVO).
- Mindestens 40 cm lichte Breite muss jederzeit frei bleiben – Jacken, Taschen oder Hocker im Weg verengen diese Fluchtwege (§ 31 Abs. 2, § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO).
- Blockierte Rettungswege können Stolperfallen sein und im Notfall eine schnelle Evakuierung verhindern.
- Dicke Mäntel oder große Taschen erhöhen die Brandlast, was im Notfall gefährlich sein kann.
Unsere Verantwortung
- Als Betreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, Rettungswege freizuhalten und für Sicherheit zu sorgen (§ 38 VStättVO).
- Kommt es zu einem Unfall, können sowohl wir als Betreiber als auch der Besitzer oder die Besitzerin der Jacke haftbar gemacht werden (§ 823 BGB – deliktische Haftung).
- Um Risiken zu vermeiden, setzen wir die Garderobenpflicht konsequent durch.
Hausordnung & Einlass
- Die Abgabe der Garderobe ist Teil unserer Hausordnung.
- Besucher und Besucherinnen, die sich weigern, Jacken oder größere Taschen abzugeben, können vom Einlass oder der Veranstaltung ausgeschlossen werden (§ 31 VStättVO).
- Diese Maßnahmen dienen ausschließlich Ihrer Sicherheit.
- Bei Nichteinhaltung besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintritts.
Unser Appell
- Wir verstehen, dass die Abgabe der Jacke manchmal unbequem ist.
- Bitte helfen Sie mit, die Laufwege frei und sicher zu halten.
- Nur so können wir Ihnen einen sicheren und angenehmen Besuch garantieren.
Vielen Dank für Euer Verständnis und Eure Rücksichtnahme!