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Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

1. Speisen & Getränke

Darf ich eigene Speisen und Getränke bzw. meinen eigenen Caterer mitbringen?

Nein. Wir sind cateringgebunden. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist daher nicht möglich.
Setzt Euch bezüglich des Caterings direkt mit unserem Gastronomen in Verbindung:

Ebermann Gastronomie
Nürtinger Straße 24
72644 Oberboihingen
Telefonnummer: 07022 61168
Faxnummer: 07022 61768
E-Mail schreiben
Zur Website

Eine Ausnahme bildet die Kreuzkirche. Hier dürft Ihr Eure eigenen Speisen und Getränke mitbringen.

Gibt es eine Küche in der Kreuzkirche?

Ja. In der Kreuzkirche steht euch eine Küche zur Verfügung. Hier findet ihr Kaffeegeschirr und Gläser für ca. 50 Personen. Außerdem verfügt die Küche über einen Kühlschrank und eine Spülmaschine.
Das Zubereiten von warmen oder kalten Speisen in der Küche ist jedoch nicht gestattet.

Darf in der Kreuzkirche gekocht werden?

Nein. In der gesamten Kreuzkirche ist das Kochen untersagt. Dies gilt auch für die Küche im Dachgeschoss.

Ist Brennpaste in der Kreuzkirche erlaubt? (z.B. für das Buffet)

Nein. Offenes Feuer ist in der gesamten Kreuzkirche verboten.

2. Dekoration & Kerzen

Sind Kerzen in der Stadthalle K3N erlaubt?

Ja. Kerzen dürfen zu Dekorationszwecken in geeigneten Gläsern mit Sand oder Wasser genutzt werden. Die Flamme darf dabei nicht höher als der Glasrand sein.

Sind Kerzen in der Kreuzkirche erlaubt?

Nein. Offenes Feuer ist in der gesamten Kreuzkirche verboten.

Ist Helium in den Locations erlaubt?

Ja. Helium (z.B. in Ballons) ist in der Stadthalle K3N und in der Kreuzkirche erlaubt. Achtet jedoch unbedingt darauf, dass kein Gas austreten kann. Dies kann die Brandmeldeanlage auslösen, welche direkt mit der Feuerwehr verbunden ist.

Darf ich Konfetti, Blütenblätter oder Reis zur Dekoration verwenden oder werfen?

Leider nein. Das Werfen von Reis, Konfetti oder Blütenblättern ist in beiden Locations untersagt.
Sollten dennoch solche oder ähnliche Dekorationsartikel verwendet werden, behalten wir uns vor, eine Sonderreinigung in Rechnung zu stellen.

3. Barrierefreiheit

Sind die Räumlichkeiten barrierefrei?

Ja. Alle Räumlichkeiten der Stadthalle und der Kreuzkirche sind barrierefrei. Ausnahmen bilden die Empore der Stadthalle, der untere Teil der Empore in der Kreuzkirche und der obere Teil des Panoramasaales.

Gibt es Behindertentoiletten?

Ja. In der Stadthalle K3N stehen zwei Behindertentoiletten beim Verwaltungsfoyer zur Verfügung.

In der Kreuzkirche finden Sie eine Behindertentoilette bei den übrigen sanitären Anlagen.

Stehen Behindertenparkplätze zur Verfügung?

Ja. Neben der Zentralbar befinden sich zwei Behindertenparkplätze. Bei Auslastung dieser Parkplätze bieten wir unseren Gästen die Möglichkeit, auf unserem Vorplatz zu parken.
Die Stadthalle ist dann ebenerdig über den Seiteneingang zugänglich. Am Haupteingang steht zudem ein Treppenlift für Rollstühle zur Verfügung.

Der Parkhausübergang ist leider nicht ebenerdig. Falls ihr im Parkhaus "Stadthalle/ Stadtmitte" parkt und einen barrierefreien Zugang benötigt, nutzt bitte den Ausgang "Stadtmitte".

4. Buchung & Nutzung

Dürfen Jacken und Mäntel oder große Taschen mit in die Säle genommen werden?

Laut Hausordnung ist es leider nicht gestattet, dicke Jacken & Mäntel sowie große Taschen & Rucksäcke (größer als DIN A4 Format) mit in den Saal zu nehmen.


Diese Regel dient ausschließlich Ihrer Sicherheit und der Sicherheit aller Gäste und hat verschiedene Hintergründe:

  • Die Durchgänge zwischen den Sitzreihen sind Teil der Rettungswege und müssen ständig frei gehalten werden (§ 31 Abs. 2 VStättVO).
  • Mindestens 40 cm lichte Breite muss jederzeit frei bleiben – Jacken, Taschen oder Hocker im Weg verengen diese Fluchtwege (§ 31 Abs. 2, § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO).
  • Blockierte Rettungswege können Stolperfallen sein und im Notfall eine schnelle Evakuierung verhindern.
  • Dicke Mäntel oder große Taschen erhöhen die Brandlast, was im Notfall gefährlich sein kann.


Unsere Verantwortung

  • Als Betreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, Rettungswege freizuhalten und für Sicherheit zu sorgen (§ 38 VStättVO).
  • Kommt es zu einem Unfall, können sowohl wir als Betreiber als auch der Besitzer oder die Besitzerin der Jacke haftbar gemacht werden (§ 823 BGB – deliktische Haftung).
  • Um Risiken zu vermeiden, setzen wir die Garderobenpflicht konsequent durch.


Hausordnung & Einlass

  • Die Abgabe der Garderobe ist Teil unserer Hausordnung.
  • Besucher und Besucherinnen, die sich weigern, Jacken oder größere Taschen abzugeben, können vom Einlass oder der Veranstaltung ausgeschlossen werden (§ 31 VStättVO).
  • Diese Maßnahmen dienen ausschließlich Ihrer Sicherheit.
  • Bei Nichteinhaltung besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintritts.


Unser Appell

  • Wir verstehen, dass die Abgabe der Jacke manchmal unbequem ist.
  • Bitte helfen Sie mit, die Laufwege frei und sicher zu halten.
  • Nur so können wir Ihnen einen sicheren und angenehmen Besuch garantieren.


Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme!

Kann jeder die Stadthalle K3N oder die Kreuzkirche mieten?

Prinzipiell ja. Wir behalten uns jedoch vor, besondere Auflagen zu verlangen oder eine Veranstaltung abzulehnen, wenn der Verdacht besteht, dass negative Auswirkungen entstehen könnten oder gegen Recht und gute Sitten verstoßen wird. Mehr dazu findet ihr unter dem § 1 unserer Mietbedingungen.

Darf man einen Tag früher aufbauen und/oder einen Tag später abbauen?

Ja, sofern die Räume verfügbar sind. Bitte beachtet, dass hierfür zusätzliche Kosten entstehen.

Gibt es eine Nachtruhe?

In der Stadthalle K3N gibt es keine Sperrzeit.

In der Kreuzkirche dürfen Veranstaltungen maximal bis 03:00 Uhr dauern. Ab ca. 01:00 Uhr sollte die Musik jedoch bereits gedrosselt werden, um Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen.

Benötige ich eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung?

Für öffentliche Veranstaltungen ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung unverzichtbar.
Sie deckt Schäden ab, die von euch oder von beauftragten Unternehmen im Rahmen der Veranstaltung verursacht werden.

Bei Firmenveranstaltungen ist in der Regel eine Betriebshaftpflichtversicherung ausreichend, bei privaten Veranstaltungen oft eine Privathaftpflichtversicherung.

Falls ihr euch unsicher seid, kontaktiert bitte eure Versicherung. Dort kann geprüft werden, ob eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung erforderlich ist.

5. Sicherheit & Brandmeldeanlage

Ist es möglich, Pyrotechnik, Hazer oder ähnliches bei Veranstaltungen einzusetzen?

Grundsätzlich ist dies möglich. In diesem Fall muss die Brandmeldeanlage ausgeschaltet werden. Während der gesamten Veranstaltungsdauer ist eine Brandsicherheitswache erforderlich.

Die Brandsicherheitswache wird von uns organisiert und an euch weiterberechnet. Den Stundensatz findet ihr in unserer Kostenordnung. Es müssen stets mindestens zwei Personen eingesetzt werden.

Was passiert, wenn wir versehentlich einen Feueralarm auslösen?

Die Brandmeldeanlagen der Kreuzkirche und der Stadthalle K3N sind direkt mit der Feuerwehr verbunden. Sollten Rauchmelder fahrlässig durch euch ausgelöst werden, werden euch die Kosten nachträglich in Rechnung gestellt.

Ein Rauchmelder kann durch Rauch, Nebel o. Ä. ausgelöst werden, aber auch durch austretende Gase (z. B. Helium in Luftballons). Achtet daher unbedingt darauf, dass kein Gas austreten kann.

6. Technik

Darf ich eigene Technik mitbringen oder einen technischen Dienstleister beauftragen?

Ja, wir sind nicht technikgebunden. Ihr könnt gerne eigene Technik mitbringen oder einen externen technischen Dienstleister beauftragen.
Alternativ könnt ihr die Technik auch direkt bei uns oder über unseren Technik-Dienstleister Lang Showtechnik mieten.
Lang Showtechnik ist ein langjähriger Partner und kennt sich in unseren Locations bestens aus.

Was für Technik steht in der Stadthalle und der Kreuzkirche zur Verfügung?

Wir verfügen über eine Vielzahl an Beleuchtungs-, Ton-, Medien- und Streaming-Technik. Eine detaillierte Auflistung findet ihr in der Kostenordnung oder im Fragebogen.

Darüber hinaus könnt ihr bei Bedarf zusätzliche Technik flexibel zubuchen.

Ist ein Techniker notwendig?

Im Kleinen Saal, im Panoramasaal, in den Konferenzräumen sowie im Mehrzweckraum können Beamer und Leinwand von unserem Hauspersonal bedient werden. In der Kreuzkirche fällt lediglich die Zeit für Auf- und Abbau an.

Bei Nutzung unserer Tontechnik muss immer ein Veranstaltungstechniker von uns vor Ort sein. Gleiches gilt für sämtliche Technik im Großen Saal.

Bei Produktionen ist ebenfalls stets einer unserer Veranstaltungstechniker anwesend, da er auch eingebrachtes technisches Equipment überprüft.

Wie gehe ich vor, wenn ich einen DJ oder eine Band buche?

Wenn der DJ oder die Band ihr eigenes Equipment mitbringt, müsst ihr in der Regel nichts weiter beachten.
Falls euer Rahmenprogramm jedoch Technik von uns nutzt, leitet uns bitte vorab den Technical Rider zu. Wir prüfen das benötigte technische Equipment und erstellen euch ein Angebot.
Im Zweifelsfall nehmen wir auch direkt Kontakt mit dem DJ oder der Band auf.

7. Kinderfreundlichkeit

Gibt es Kinderhochstühle?

Wir haben 8 Kinderhochstühle vor Ort. Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie Kinderhochstühle für Ihre Veranstaltung benötigen.

Gibt es einen Wickeltisch?

In der Stadthalle gibt es einen Wickeltisch in der Behindertentoilette im Verwaltungsfoyer.

In der Kreuzkirche steht leider kein Wickeltisch zur Verfügung.
Bitte sprechen Sie uns an – gerne finden wir gemeinsam einen geeigneten Platz für die Pflege Ihres Kindes.

Gibt es eine Spielemöglichkeit für die Kinder?

In der Stadthalle gibt es keine feste Kinderecke.
Ihr könnt jedoch bei jeder Veranstaltung individuelle Aktivitäten für Kinder vorbereiten.

Unser Caterer stellt euch auf Wunsch gerne Wachstischdecken zur Verfügung – sprecht ihn einfach an.

Zwischen Stadthalle und Kreuzkirche gibt es zudem einen Kinderspielplatz, auf dem die Kinder toben können.

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